GRI-Index     

GRI-Index

Der gedruckte wie der interaktive Online-Bericht "360 GRAD - FAKTEN zur Nachhaltigkeit 2008" orientieren sich an der Global Reporting Initiative (GRI). Sie wurde 1997 unter Beteiligung der UN ins Leben gerufen, um einen weltweit anerkannten Leitfaden für die Berichterstattung von Organisationen und Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Ökonomie zu schaffen. Die 2004 überarbeiteten Richtlinien (G3) bilden das Grundgerüst für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Daimler.

Die nachfolgende Verlinkungssystematik orientiert sich an den Hauptberichtselementen und Leistungsindikatoren nach G3 - einschließlich der Zusatzindikatoren für die Automobilindustrie. Sie können nun ganz leicht durch einen Klick auf eine der Überschriften zu den zugeordneten G3-Indikatoren und über die Spalte "Info" zu den entsprechenden Passagen in unserem Bericht gelangen. Häufig nehmen wir an mehr als einer Stelle auf die geforderten Indikatoren Bezug. Dann finden Sie in der linken Menüleiste auch eine Auswahl mehrerer Kapitel bzw. Unterkapitel, die die gewünschten Informationen enthalten.

Außerdem können Sie sich den GRI-Index als  PDF-Datei (540 KB) runterladen.

Strategie und Analyse

  Global Compact Info Erläuterung Status
C 1.1 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers der Organisation (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender oder die jeweilige leitende Position) über den Stellenwert der Nachhaltigkeit für die Organisation und im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung.   Link 100 %
C 1.2 Beschreibung der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen.   Link 50 %

Organisationsprofil

  Global Compact Info Erläuterung Status
C 2.1 Name der Organisation.   Link 100 %
C 2.2 Wichtigste Marken, Produkte bzw. Dienstleistungen.   Link 100 %
C 2.3 Organisationsstruktur einschließlich der Hauptabteilungen, der verschiedenen Betriebsstätten, Tochterunternehmen und Joint Ventures.   Link 100 %
C 2.4 Hauptsitz der Organisation.   Link 100 %
C 2.5 Anzahl der Länder, in denen die Organisation tätig ist und Namen der Länder, in denen Hauptbetriebsstätten angesiedelt sind oder die für die im Bericht abgedeckten Nachhaltigkeitsthemen besonders relevant sind.   Link 100 %
C 2.6 Eigentümerstruktur und Rechtsform.   Link 100 %
C 2.7 Märkte, die bedient werden (einschließlich einer Aufschlüsselung nach Gebieten, abgedeckten Branchen und Kundenstruktur).   Link 100 %
C 2.8 Größe der berichtenden Organisation einschließlich der folgenden Angaben:
  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Nettoumsatz (für privatwirtschaftliche Unternehmen) oder Nettoerlöse (für öffentlichrechtliche Einrichtungen)
  • Gesamtkapitalisierung aufgeschlüsselt nach Verbindlichkeiten und Eigenkapital (für privatwirtschaftliche Unternehmen) und
  • Anzahl der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.
  Link 100 %
C 2.9 Wesentliche Veränderungen der Größe, Struktur oder Eigentumsverhältnisse im Berichtszeitraum:
  • Veränderungen in Bezug auf den Standort oder die Betriebstätigkeit, einschließlich der Eröffnung und der Schließung oder Erweiterung von Fabriken und
  • Veränderungen in der Beteiligungsstruktur und andere Maßnahmen der Kapitalbildung, -aufrechterhaltung und -änderung (für privatwirtschaftliche Unternehmen).
  Link Abgabe der Mehrheit an Chrysler: Am 3. August 2007 wird die Transaktion zur Abgabe der Mehrheit an der Chrysler Group sowie dem dazugehörigen nordamerikanischen Finanzdienstleistungsgeschäft abgeschlossen: Cerberus übernimmt 80,1 % an der neuen Chrysler Holding LLC, Daimler behält einen Anteil von 19,9 %. 100 %
C 2.10 Im Berichtszeitraum erhaltene Preise.     Über Auszeichnungen wird innerhalb der einzelnen Kapitel berichtet. 100 %

Berichtsparameter

  Global Compact Info Erläuterung Status
C 3.1 Berichtszeitraum (z. B. Haushaltsjahr/Kalenderjahr) für die im Bericht enthaltenen Informationen.   Link  
C 3.2 Veröffentlichung des letzten Berichts, falls vorhanden.   Link 100 %
C 3.3 Berichtszyklus (jährlich, halbjährlich usw.)   Link 100 %
C 3.4 Ansprechpartner für Fragen zum Bericht und seinem Inhalt.   Link 100 %
C 3.5 Die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Berichtsinhalts, einschließlich:
  • Bestimmung der Wesentlichkeit
  • Festlegen der Prioritäten der einzelnen Themen im Bericht und
  • Ermittlung der Stakeholder, bei denen die Organisation davon ausgeht, dass diese den Bericht verwenden werden.
  Link Der an GRI orientierte jährliche Bericht „Fakten zur Nachhaltigkeit” sowie der zugehörige Internetauftritt werden in einemsystematischen Prozess erstellt – als fester Bestandteil der Arbeit des Daimler „Sustainability Office“. Dieses Büro (als Weiterentwicklung der „Task Force Sustainability“) ist Bestandteil der 2007 neu etablierten Governance-Struktur und entspricht der Arbeitsebene des Sustainability Boards (siehe hier). Im Sustainability Office sind die nachhaltigkeitsrelevanten Bereiche (entsprechend ihrer Präsenz im Sustainability Board) zusammengeführt. Koordiniert wird ihre Arbeit von den Bereichen Kommunikation, Politik und Außenbeziehungen und dem Bereich Umweltschutz. Die Definition und Erstellung der GRI- bzw. nachhaltigkeitsrelevanten Inhalte (Stichwort Materiality) erfolgt somit auf Vorgabe des Topmanagements, des Sustainability Boards (inkl. des Sustainability Office) sowie den jeweiligen Fachbereichen. Überprüfungen und Diskussionen mit externen Experten (über die externen Statements hinaus) und Abstimmungen mit dem Topmanagement sind zudem fester Bestandteil des Gesamtprozesses. 100 %
C 3.6 Berichtsgrenze (z. B. Länder, Abteilungen, Tochterunternehmen, gepachtete Fabriken, Joint Ventures, Zulieferer).   Link 100 %
C 3.7 Geben Sie besondere Beschränkungen des Umfangs oder der Grenzen des Berichts an.   Link 100 %
C 3.8 Die Grundlage für die Berichterstattung über Joint Ventures, Tochterunternehmen, gepachtete Anlagen und ausgelagerte Tätigkeiten sowie andere Einheiten, die die Vergleichbarkeit der Berichtszeiträume oder der Angaben für verschiedene Organisationen erheblich beeinträchtigen kann.   Link Siehe auch Geschäftsbericht S. 34, 110–112, 114, 126. 50 %
C 3.9 Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für Daten, die für Indikatoren und andere Informationen im Bericht verwendet werden, einschließlich der den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Techniken.   Link 100 %
C 3.10 Erläutern Sie, welche Auswirkung die neue Darstellung von Informationen aus alten Berichten hat und warum die Informationen neu dargestellt wurden (z. B. Fusionen/Übernahmen, neue Referenzjahre/ -zeiträume, Art des Geschäfts, Messmethoden).   Link Siehe Berichtsprofil. 100 %
C 3.11 Wesentliche Veränderungen des Umfangs, der Berichtsgrenzen oder der verwendeten Messmethoden gegenüber früheren Berichtszeiträumen.   Link Siehe Berichtsprofil. 100 %
C 3.12 Der Index gibt in Form einer Tabelle an, an welcher Stelle im Bericht die Standardangaben enthalten sind.   Link 100 %
C 3.13 Richtlinien und zurzeit angewendete Praxis im Hinblick auf die Bestätigung des Berichts durch externe Dritte. Erläutern Sie den Umfang und die Grundlage für die externe Prüfung, falls dies nicht bereits in dem Prüfbericht zum Nachhaltigkeitsbericht erläutert wird. Erklären Sie auch die Beziehung der berichtenden Organisation zu der Stelle bzw. den Stellen, die die Angaben im Bericht bestätigen.   Link Die im Bericht veröffentlichten externen Statements geben die unabhängige Meinung der externen Experten zum jeweiligen Themengebiet (Umwelt, Mitarbeiter) wider. Diese unabhängige, externe Expertenbewertung bzw. Meinung entspricht unter Umständen nicht der Meinung des Unternehmens. Grundlage für das externe Statement sind die dem externen Experten vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen sowie die eigenen Erkenntnisse und Bewertungen des externen Experten, die dieser aus Gesprächen mit Ansprechpartnern unterschiedlicher Unternehmensbereiche gewonnen bzw. getroffen hat. In diesem Sinne ist die Basis für das externe Statement mit den externen Experten in einem „Memorandum of Understanding“ beschrieben. Die begutachtenden Organisationen bzw. Personen stehen in keiner Abhängigkeit zu Daimler. Die Autoren erhielten für das Statement keinerlei Honorar. Lediglich Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Statements standen, wurden durch das Unternehmen erstattet. 50 %

Governance, Verpflichtungen und Engagement

  Global Compact Info Erläuterung Status
C 4.1 Unter Corporate Governance wird hier die Führungsstruktur der Organisation verstanden. Dazu zählen auch Ausschüsse unter dem obersten Leitungsorgan, die für bestimmte Aufgaben, wie z. B. die Erarbeitung von Strategien oder die Aufsicht über die Organisation zuständig sind. Principle 1-10 Link 100 %
C 4.2 Geben Sie an, ob der Vorsitzende des höchsten Leitungsorgans gleichzeitig Geschäftsführer ist. Falls dies der Fall ist, sollte seine Position im Management der Organisation und die Gründe für diese Regelung angegeben werden. Principle 1-10   Dem deutschen Recht entsprechend sind die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden strikt voneinander getrennt (siehe auch: Geschäftsbericht; www.daimler.com/corpgov_d). 100 %
C 4.3 Für Organisationen ohne Aufsichtsrat geben Sie bitte die Anzahl der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans an, die unabhängig oder keine Mitglieder der Geschäftsführung sind. Principle 1-10   Dem deutschen Recht entsprechend sind die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden strikt voneinander getrennt (siehe auch: Geschäftsbericht; www.daimler.com/corpgov_d). 100 %
C 4.4 Mechanismen für Inhaber von Anteilen und für Mitarbeiter, um Empfehlungen oder Anweisungen an das höchste Leitungsorgan zu adressieren. Principle 1-10 Link Siehe Geschäftsbericht; www.daimler.com/corpgov_d). 100 %
C 4.5 Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, der leitenden Angestellten und der Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich Abfindungen) und der Leistung der Organisation (einschließlich der gesellschaftlichen/sozialen und der ökologischen Leistung). Principle 1-10 Link Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Diese sind erfolgsunabhängige, kurzfristig erfolgsbedingte und erfolgsbedingte Vergütungskomponenten mit mittel- und langfristigen Bonus-Anreizen (siehe auch: Geschäftsbericht 2007). Bedingt durch Daimler-Einsatz und -Selbstverpflichtung im Bereich der Nachhaltigkeit ist der Erfolg des Konzerns unweigerlich an entsprechende Inhalte gebunden, welche auf diese Weise indirekt einen Teil der grundlegenden Erfolgsziele ausmachen. 100 %
C 4.6 Bestehende Mechanismen, mit Hilfe derer das höchste Leitungsorgan sicherstellen kann, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Principle 1-10   Innerhalb des Vorstands existieren Prozesse, deren Ziel die Vermeidung von Interessenkonflikten ist – unter anderem dokumentiert in der Geschäftsordnung des Vorstands (siehe auch: Geschäftsbericht). 100 %
C 4.7 Herangehensweise zur Bestimmung der Qualifikation und der Erfahrung der Mitglieder des höchsten Leitungsorgans, um die Strategie der Organisation in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales zu lenken. Principle 1-10 Link Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex, existieren Prozesse, die die Qualifizierung und Fachkenntnis der Vorstandsmitglieder sicherstellen. Daimlers Erklärung zur Befolgung des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ist im Geschäftsbericht nachzulesen. 100 %
C 4.8 Intern entwickelte Leitbilder, interner Verhaltenskodex und Prinzipien, die für die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung der Organisation von Bedeutung sind, sowie die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden. Principle 1-10 Link 50 %
C 4.9 Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien. Principle 1-10 Link Innerhalb des Vorstands existieren Prozesse, Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steuern. Wesentlich unterstützt wird dieser Prozess durch das 2007 etablierte Sustainability Board, welches dem Vorstandsvorsitzenden untersteht und durch den Vorstand Konzernentwicklung geleitet wird. 100 %
C 4.10 Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans selbst, insbesondere im Hinblick auf die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/ soziale Leistung.   Link Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex, finden regelmäßig Effizienzüberprüfungen statt. Die erfolgsorientierte Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsbericht offengelegt. 100 %
C 4.11 Erklärung, ob und wie die Organisation den Vorsorgeansatz bzw. das Vorsorgeprinzip berücksichtigt. Principle 7 Link 100 %
C 4.12 Extern entwickelte ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Vereinbarungen, Prinzipien oder andere Initiativen, die die Organisation unterzeichnet bzw. denen sie zugestimmt hat oder denen sie beigetreten ist. Principle 1-10 Link 100 %
C 4.13 Mitgliedschaft in Verbänden (wie z. B. Branchenverbänden) bzw. nationalen/internationalen Interessenvertretungen, in denen die Organisation:
  • ein leitendes Amt inne hat
  • an Projekten oder Ausschüssen teilnimmt
  • erhebliche finanzielle Beiträge leistet, die über die gewöhnlichen Mitgliedsbeiträge hinausgehen oder
  • die Mitgliedschaft für die Organisation von strategischer Bedeutung ist.
  Link 100 %
C 4.14 Liste der von der Organisation einbezogenen Stakeholder-Gruppen. Beispiele für Stakeholder-Gruppen sind:
  • Gemeinden
  • die Zivilgesellschaft
  • Kunden
  • Anteilseigner und Geldgeber
  • Zulieferer und
  • Arbeitnehmer, andere Arbeiter und ihre Gewerkschaften.
  Link 100 %
C 4.15 Grundlage für die Auswahl der Stakeholder, die einbezogen werden sollen.   Link 100 %
C 4.16 Ansätze für die Einbeziehung von Stakeholdern, einschließlich der Häufigkeit der Einbeziehung unterschieden nach Art und Stakeholdergruppe.   Link Aufgrund der Vielzahl lokaler, nationaler und internationaler Stakeholder-Kontakte der verschiedenen Geschäftsbereiche (und deren Bereiche) werden Häufigkeit und Art des Kontaktes nur z. T. zentral erfasst. Zur Weiterentwicklung des Daimler-Stakeholder-Dialogs siehe auch Ziele. 50 %
C 4.17 Wichtige Fragen und Bedenken, die durch die Einbeziehung der Stakeholder aufgeworfen wurden und Angaben dazu, wie die Organisation auf diese Fragen und Bedenken – auch im Rahmen seiner Berichterstattung eingegangen ist.   Link 50 %

Ökonomische Leistungsindikatoren

  Global Compact Info Erläuterung Status
EC0 DMA Managementansatz Principle 1, 4, 6 und 7 Link Für weitere Informationen zum ökonomischen Managementansatz siehe auch Geschäftsbericht (Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, Strategie, interne finanzielle Steuerungsgrößen). 100 %
EC1 Core Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert, einschließlich Einnahmen, Betriebskosten, Mitarbeitergehältern, Spenden und anderer Investitionen in die Gemeinde, Gewinnvortrag und Zahlungen an Kapitalgeber und Behörden (Steuern).   Link Siehe auch Geschäftsbericht. 100 %
EC2 Core Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Aktivitäten der Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen. Principle 7 Link Aussagen im Risikobericht des Geschäftsberichts. 50 %
EC3 Core Umfang der betrieblichen sozialen Zuwendungen.   Link Der GRI-Indikator EC3 stellt auf die Art der zugesagten Altersversorgung ab. So sollen leistungsorientierte Zusagen (Defined Benefit) auf Altersversorgung besser bewertet werden als beitragsorientierte Zusagen (Defined Contribution). Dies ist aus unserer Sicht fraglich. Mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung geht ein Unternehmen große und langfristige Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeiter ein. Für das Unternehmen ist es wichtig, dass die zugesagten Leistungen plan- und erfüllbar sind sowie risikoarm gestaltet werden. Die Datensammlung „Pensionen“ ist schwer für den gesamten Konzern darstellbar. Die Pensionspläne in den einzelnen Ländern und Gesellschaften unterscheiden sich stark durch gesetzliche Vorschriften und Markterfordernisse. Für die Angabe der Verbindlichkeiten und Deckung wurden die Zahlen aus dem Konzernabschluss 2007 herangezogen. Die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Pensionsplanes am aktuellen Finanzierungsstatus ist ebenfalls sehr fraglich, da bei Anlage der Mittel in Assets diese sehr volatil sind. Ein niedrigerer Finanzierungsstatus zum Jahresende kann sich aus solchen Schwankungen ergeben. Die angebotene betriebliche Altersversorgung beruht auf Pensionsplänen. Im Konzern werden sowohl Defined-Benefit- als auch Defined-Contribution-Pläne angeboten. In Deutschland ist eine Gestaltung der Altersversorgung als reine Defined-Contribution-Zusage gesetzlich nicht erlaubt. Für leitende Führungskräfte der Daimler AG wird eine beitragsorientierte Leistungszusage gewährt, für die Mitarbeiter des Tarifkreises besteht eine leistungsorientierte Zusage. Im Daimler-Konzern wird eine betriebliche Altersversorgung sowohl über externe Durchführungswege als auch durch unmittelbare Zusagen durch das Unternehmen selbst durchgeführt. Bei der unmittelbaren Zusage durch den Arbeitgeber werden die Mittel zur Deckung der Verpflichtungen in ausgelagerte, separierte Fonds angelegt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des Daimler-Konzerns betrug zum 31.12.2007 15.686 Mio. Euro. Der Zeitwert des Planvermögens betrug 13.774 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich ein Finanzierungsstatus von 1.912 Mio. Euro. In der Bilanz wurden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.038 Mio. Euro ausgewiesen, zusätzlich eine Rückstellung für die Zuschussverpflichtung für Gesundheitsfürsorge und Lebensversicherungsleistungen in Höhe von 790 Mio. Euro. Die Zahlen wurden dem Anhang zum Konzernabschluss entnommen. Pensionspläne im Daimler-Konzern sollen nach der Pension Policy so gestaltet sein, dass sie der allgemeinen Marktpraxis im jeweiligen Land entsprechen. Da der Markt weltweit sehr unterschiedliche Niveaus von Altersversorgung verlangt, ist eine allgemeine Angabe zum Prozentsatz des Gehaltes nicht möglich. Außerdem bestehen im Daimler-Konzern durchaus von Entgelt unabhängige Zusagen auf Altersversorgung. Hierzu ist keine pauschale Aussage möglich. In der Daimler AG (Deutschland) haben alle unbefristet Beschäftigten einen Anspruch auf Altersversorgung. Die genannten Zahlen wurden aus dem Anhang des Geschäftsberichtes entnommen. 100 %
EC4 Core Bedeutende finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Subventionen).     Unterstützungsleistungen können nicht nur von einer staatlichen Ebene, sondern vom Staat, den Ländern oder den Kommunen erfolgen. Außerdem kann die Art der Unterstützung variieren (z. B. direkte Subvention, vergünstigter Verkauf von Bauland, Steuersubvention etc.). Eine detaillierte Angabe der einzelnen Leistungen unterliegt jedoch dem Geschäftsgeheimnis. 50 %
EC5 Add Spanne des Verhältnisses der Standardeintrittsgehälter zum lokalen Mindestlohn an wesentlichen Geschäftsstandorten. Principle 1 Link 50 %
EC6 Core Geschäftspolitik, -praktiken und Anteil der Ausgaben, der auf Zulieferer vor Ort an wesentlichen Geschäftsstandorten entfällt.   Link Die Berichterstattung über das Einkaufsvolumen des Konzerns ist nur eine von verschiedenen Möglichkeiten, die Einkaufs-Performance messbar zu machen. Außerdem existieren verschiedene Definitionen und Interpretationen für solche Werte, was der Verständlichkeit und Transparenz abträglich ist. Aus diesem Grund legt Daimler sein Einkaufsvolumen nicht länger offen. 50 %
EC7 Core Verfahren für die Einstellung von lokalem Personal und Anteil von lokalem Personal an den Posten für leitende Angestellte an wesentlichen Geschäftsstandorten. Principle 6 Link Daimler als internationales Unternehmen lebt von seiner Vielfalt der Mitarbeiter, denn nur so sind Innovation und Kreativität in all unseren Produkten und Märkten denkbar. Schon heute ist bei Daimler weltweit die weit überwiegende Mehrzahl der Fühungskräfte aus dem lokalen Management entwickelt und hervorgegangen. Sie haben lokale, regionale und zum Teil auch notwendige internationale Entwicklungsstationen in den unterschiedlichen Kompetenz- und Entscheidungszentren des Unternehmens und seiner Divisionen zurückgelegt. Zeitlich befristete regionale und internationale Einsätze zum Aufbau von Wissen und Kenntnissen und zur konkreten Unterstützung von Geschäftseinheiten, die einen Wissenstransfer und direkte Unterstützung benötigen, sind hier unverzichtbar und gehen Hand in Hand mit den vielen erfolgreichen und nachhaltigen Bemühungen über CAReer (das weltweit einheitliche Daimler-Trainee-Programm) und gezielte Direkteinstellungen die lokale Talente und Potenziale systematisch fördern. 50 %
EC8 Core Entwicklung und Auswirkungen von Investitionen in die Infrastruktur und Dienstleistungen, die vorrangig im öffentlichen Interesse erfolgen, sei es in Form von kommerziellem Engagement, durch Sachleistungen oder durch pro bono-Arbeit.   Link 50 %
EC9 Add Verständnis und Beschreibung der Art und des Umfangs wesentlicher indirekter wirtschaftlicher Auswirkungen.   Link 50 %

Ökologische Leistungsindikatoren

  Global Compact Info Erläuterung Status
EN0 DMA Managementansatz Principle 7, 8, 9 Link 100 %
EN1 Core Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen. Principle 8   Nicht berichtet, da für Daimler nicht relevant. Die Angabe einer einfachen Massenbilanz ist in der Automobilindustrie wenig sinnvoll, da im Unterschied zur Grund- und Rohstoffindustrie hauptsächlich komplexe Bestandteile, die wiederum selbst aus verschiedenen Rohstoffkomponenten bestehen, verarbeitet werden. 0 %
EN2 Core Anteil von Recylingmaterial am Gesamtmaterialeinsatz. Principle 8, 9 Link Masse der freigegebenen Rezyklatkomponenten. 50 %
EN3 Core Direkter Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Primärenergieträgern. Principle 8 Link 100 %
EN4 Core Indirekter Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Primärenergieträgern. Principle 8 Link Nur Sekundärenergieverbrauch (bei der Vielzahl der internationalen Standorte wird auf eine Aufschlüsselung aller Primärenergieverbräuche durch externe Strom- und Wärmeerzeugung verzichtet; die CO2-Berechnung berücksichtigt allerdings die zeitlich und regional unterschiedlichen CO2-Faktoren). 50 %
EN5 Add Eingesparte Energie aufgrund von umweltbewusstem Einsatz und Effizienzsteigerungen. Principle 8, 9 Link 100 %
EN6 Add Initiativen zur Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen mit höherer Energieeffizienz und solchen die auf erneuerbaren Energien basieren sowie dadurch erreichte Verringerung des Energiebedarfs. Principle 8, 9 Link 100 %
EN7 Add Initiativen zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs und erzielte Einsparungen. Principle 8, 9   Eine konzernweite Erfassung liegt nicht vor. 0 %
EN8 Core Gesamtwasserentnahme aufgeteilt nach Quellen. Principle 8 Link 100 %
EN9 Add Wasserquellen, die wesentlich von der Entnahme von Wasser betroffen sind. Principle 8   Keine Wasserentnahme aus empfindlichen Ökosystemen. 0 %
EN10 Add Anteil in Prozent und Gesamtvolumen an rückge- wonnenem und wiederverwendetem Wasser. Principle 8, 9   Wasserkreislaufsysteme sind Stand der Technik und werden nicht konzernweit bilanziert. 0 %
EN11 Core Ort und Größe von Grundstücken, in Schutzgebieten, oder angrenzend an Schutzgebiete. Ort und Größe von Grundstücken in Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten oder daran angrenzend. Zu berücksichtigen sind Grundstücke, die im Eigentum der berichtenden Organisation stehen, oder von dieser gepachtet oder verwaltet werden. Principle 8   Nicht berichtet, da für Daimler nicht relevant. Im Rahmen der internen Daimler-Bewertung von Umweltrisiken werden Produktionsstätten, die in geschützten oder umweltgefährdeten Gebieten liegen, erfasst. Zurzeit grenzt nur die Produktionsstätte in Rastatt, Deutschland, an ein Naturschutzgebiet (gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EEC vom 21. Mai 1992 zum Schutz von Fauna, Flora und Habitaten). Angemessene Schutzmaßnahmen wurden schon in der Planung der Produktionsstätte berücksichtigt. Zusätzlich wurden am Standort spezielle Gebiete, die der Erholung von Populationen seltener und gefährdeter Arten dienen, eingeplant. Zehn Jahre nach dem Produktionsbeginn liefert die Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen durch unabhängige, externe Prüfer positive Ergebnisse. 50 %
EN12 Core Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität in Schutzgebieten und in Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten. Principle 8   Keine direkten Effekte auf Biodiversität. 0 %
EN13 Add Geschützte oder wiederhergestellte natürliche Lebensräume. Principle 8   Siehe Anmerkung zu EN11. 0 %
EN14 Add Strategien, laufende Maßnahmen und Zukunftspläne für das Management der Auswirkungen auf die Biodiversität. Principle 8   Siehe Anmerkung zu EN11. 0 %
EN15 Add Anzahl der Arten auf der Roten Liste der IUCN und auf nationalen Listen, die ihren natürlichen Lebensraum in Gebieten haben, die von der Geschäftstätigkeit der Organisation betroffen sind, aufgeteilt nach dem Bedrohungsgrad. Principle 8   Nicht berichtet, da nicht relevant. 0 %
EN16 Core Gesamte direkte und indirekte Treibhausgasemissionen nach Gewicht. Principle 8 Link 100 %
EN17 Core Andere relevante Treibhausgasemissionen nach Gewicht. Principle 8 Link Teilweise berichtet am Beispiel Logistik. 50 %
EN18 Add Initiativen zur Verringerung der Treibhausgasemis- sionen und erzielte Ergebnisse. Principle 7, 8, 9 Link 100 %
EN19 Core Emissionen von Ozon abbauenden Stoffen nach Gewicht. Principle 8   Gemäß des Protokolls von Montreal zu Substanzen, die die Ozonschicht zerstören, und verschiedenen nationalen Bestimmungen ist der Gebrauch von ozonschädlichen Substanzen auf die benötigten Mengen zur Instandhaltung bereits existierender Betriebsanlagen begrenzt. Die besonders gefährlichen Substanzen R11 und R12 wurden weltweit durch weniger kritische Stoffe ersetzt. Die zur Instandhaltung bereits existierender Einrichtung verbrauchten, die Ozonschicht zerstörenden Substanzen an den internationalen Produktionsstätten werden nicht quantitativ erfasst. 50 %
EN20 Core NOx , SOx und andere wesentliche Luftemissionen nach Art und Gewicht. Principle 8 Link Nur Lösemittelemissionen in der Broschüre, andere Luftemissionen werden im Internet berichtet. 100 %
EN21 Core Gesamte Abwassereinleitungen nach Art und Einleitungsort. Principle 8   Nicht berichtet, da nur wenige Werke direkt in Oberflächengewässer einleiten und diese sehr unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen (Werke Wörth und Gaggenau siehe Umwelterklärungen). 0 %
EN22 Core Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode. Principle 8 Link Entsorgung wird nur nach Beseitigung (Deponie oder Verbrennung) oder Recycling unterschieden. 100 %
EN23 Core Gesamtzahl und Volumen wesentlicher Freisetzungen. Principle 8   Im Berichtszeitraum wurden keine signifikanten Vorfälle registriert. Über kleinere Zwischenfälle wird – auf weltweiter Basis – nicht Buch geführt. 0 %
EN24 Add Gewicht des transportierten, importierten, exportierten oder behandelten Abfalls, der gemäß den Bestimmungen des Basler Übereinkommens, Anhang I, II, III und VIII als gefährlich eingestuft wird sowie Anteil in Prozent des zwischenstaatlich verbrachten Abfalls. Principle 8   Ein Abfallexport im Sinne des Baseler Übereinkommens findet nicht statt. 0 %
EN25 Add Bezeichnung, Größe, Schutzstatus und Biodiversitätswert von Gewässern und damit verbundenen natürlichen Lebensräumen, die von den Abwassereinleitungen und dem Oberflächenabfluss der berichtenden Organisation erheblich betroffen sind. Principle 8   Keine relevanten Beeinträchtigungen von Gewässern. 0 %
EN26 Core Initiativen, um die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu minimieren und Ausmaß ihrer Auswirkungen. Principle 7, 8, 9 Link 100 %
EN27 Core Anteil in Prozent der verkauften Produkte, bei denen das dazugehörige Verpackungsmaterial zurückgenommen wurde, aufgeteilt nach Kategorie. Principle 8, 9   Verpackung für Fahrzeuge wird nicht benötigt. 0 %
EN28 Core Geldwert wesentlicher Bußgelder und Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im Umweltbereich. Principle 8 Link CAFE-Strafzahlung für Daimler. 50 %
EN29 Add Wesentliche Umweltauswirkungen verursacht durch den Transport von Produkten und anderen Gütern und Materialien, die für die Geschäftstätigkeit der Organisation verwendet werden, sowie durch den Transport von Mitarbeitern. Principle 8 Link Keine konzernweite Erfassung möglich. 50 %
EN30 Add Gesamte Umweltschutzausgaben und -investitionen, aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben und Investitionen. Principle 7, 8, 9 Link Zahlen nur im Internet, ohne Aufschlüsselung nach Kategorien. 50 %

Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung

  Global Compact Info Erläuterung Status
LA DMA Managementansatz Principle 1, 3, 6 Link 100 %
LA1 Core Gesamtbelegschaft nach Beschäftigungsart, Arbeitsvertrag und Region.   Link 100 %
LA2 Core Mitarbeiterfluktuation insgesamt und als Prozentsatz aufgegliedert nach Altersgruppe, Geschlecht und Region. Principle 6 Link 50 %
LA3 Add Betriebliche Leistungen, die nur Vollzeitbeschäftigten und nicht Mitarbeitern mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder Teilzeitkräften gewährt werden, aufgeschlüsselt nach Hauptbetriebsstätten.     Prinzipiell stehen alle Vergünstigungen für Vollzeitangestellte auch Teilzeitbeschäftigten offen. Eine Ausnahme stellt die Vergabe von Dienstwagen dar. Wenn eine Führungskraft der Daimler AG in Deutschland weniger als durchschnittlich 20 Stunden der üblichen Arbeitszeit (Vollzeit) arbeitet, steht ihm/ihr kein Dienstwagen zu. Für vorübergehend Beschäftigte gelten einige Sonderregelungen. 50 %
LA4 Core Prozentsatz der Mitarbeiter, die unter Kollektivvereinbarungen fallen. Principle 1, 3 Link Der Anteil der Tarifmitarbeiter in Deutschland beläuft sich auf über 90 % (Konzern). Keine Tarif bindung besteht in einigen Konzerngesellschaften. 100 %
LA5 Core Mitteilungsfrist(en) in Bezug auf wesentliche betriebliche Veränderungen einschließlich der Information, ob diese Frist in Kollektivvereinbarungen festgelegt wurde. Principle 3   Der Betriebsrat ist vom Unternehmen über alle wesentlichen Betriebsänderungen zu informieren. In Abhängikeit bestimmter, vom (Betriebsverfassungs-)Gesetz vorgegebener Schwellenwerte muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die Auswirkungen der Betriebsänderung geschlossen werden. Im Übrigen werden die Mitarbeiter von Daimler rechtzeitig (via interne Kommunikationsmedien) über wesentliche betriebliche Veränderungen informiert. 100 %
LA6 Add Prozentsatz der Gesamtbelegschaft, der in Arbeitsschutzausschüssen vertreten wird, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten. Principle 1 Link Arbeitsschutzausschüsse sind installiert und tagen vierteljährlich:
  • an jedem Produktionsstandort (11 Stück ohne GmbHs), Ebene Werkleiter
  • in jeder Nierderlassung (34 Stück), Ebene Niederlassungsleiter
Die Aktivitäten, Beschlüsse etc. aus den ASAs (Arbeitsschutzausschüsse) werden über stand ortspezifische Gremien (z. B. Bereichsarbeitsschutzausschüsse) und/oder bestimmte MitarbeItergruppen (z. B. Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte) in die Fläche getragen. Damit wird sichergestellt, dass die gesamte Belegschaft erreicht wird. Es werden alle Mitarbeitergruppen des Standorts von den Vertretern der Leitung und des Betriebsrats im ASA vertreten.
  • Direkte Teilnehmer im ASA: bis 25 %
  • Von den Aktivitäten des ASA direkt betroffen: zwischen 25 % und 50 %
  • Von den Beschlüssen betroffen: über 75 %
50 %
LA7 Core Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie Summe der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region. Principle 1 Link Erstellung des Berichts:
2.1 Nachfolgende Darstellung der Unfallkennzahlen für alle Standorte der Daimler AG in 2007 erfolgt anhand von Definitionen, die innerhalb der deutschen Automobilindustrie abgestimmt sind. Die Zahlen beziehen sich auf die (bisherige) Lohnbelegschaft.
2.2 Inklusive von Verbandsfällen, d. h. Verletzungen ohne Durchgangs-Arzt-Besuch (je 1 Mio. Stunden): 145
2.3 Als Ausfalltage werden (geplante) Arbeitstage herangezogen.
  • Die Ausfalltage werden ab dem Tag nach dem Unfall gezählt.
2.4 Vorbemerkung: ohne Angestellte und Mitarbeiter von Fremdfirmen. Kennzahlen für alle Standorte der Daimler AG 2007:
  • Verbandbuchfälle (je 1 Mio. Stunden): 171
  • Verbandsfälle (je 1 Mio. Stunden): 145
  • Durchgangs-Arzt-Fälle gesamt (je 1 Mio. Stunden): 26
  • Durchgangs-Arzt-Fälle mit AT (je 1 Mio. Stunden): 15,3
  • Ausfalltage (AT) (je 1 Mio. Stunden): 152
(Abwesenheitsrate und Berufskrankheitsrate sind nicht Bestandteil des ArbeitsschutzBerichts.)
2.5 Anzahl tödlicher Betriebsunfälle 2007: 0 (Anmerkung: 2 tödliche Unfälle von Fremdfir- men-Mitarbeitern)
2.6 An den meisten Standorten der Daimler AG ist das Unfall-Dokumentations-/Informationssystem Cubus-Safety im Einsatz.
50 %
LA8 Core Unterricht, Schulungen, Beratungsangebote, Vorsorge- und Risikokontrollprogramme, die Mitarbeiter, ihre Familien oder Gemeindemitglieder in Bezug auf ernste Krankheiten unterstützen. Principle 1 Link Maßnahmen zu HIV/AIDS (auch neben Südafrika) bei Fakten/Ziele bereits erläutert. Zusätzliche Informationen zur Tabelle hinsichtlich Unterstützungsprogramme (2.1): Südafrika (hier sind alle Kategorien mit „Ja“ zu beantworten). Das HIV/ AIDS-Arbeitsplatz-Programm Südafrika umfasst Schulungsmaßnahmen, Beratung bei Infektionen, Vorsorge- und Risikokontrolle sowie Behandlung. Die Zielgruppe sind Mitarbeiter und Familienangehörige. Zusätzlich ist das Programm auch auf Zulieferer und Händler ausgedehnt worden. Hausärzte, traditionelle Heilpraktiker und Peer Educators in Schulen wurden geschult. Darüber hinaus wurden gesellschaftliche Projekte unterstützt.
Auch anderen Indikationen wie Diabetes wird in Deutschland mit Sensibilisierungsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen und gezielten Präventionsprogrammen begegnet. Andere Landesgesellschaften (z. B. China) führen ebenfalls Sensibilisierungsmaßnahmen durch. Dem Thema Stress wird von betrieblicher Seite (Werksarzt, betriebliche Gesundheitsförderung, Sozialberatung) entgegengewirkt.
50 %
LA9 Add Arbeitsschutzthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden. Principle 1 Link Es existieren förmliche Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zu Arbeitsschutzthemen: ja Folgende förmliche allgemeine Vereinbarungen sind vorhanden:
1. Arbeitsschutzmanagement-Rahmenrichtlinie
2. Leitsätze Arbeits- und Gesundheitsschutz
3. Arbeitsschutz-Richtlinie Lärmschutz
4. Arbeitsschutz-Richtlinie Sicherheitsbeauftragte
5. Arbeitsschutz-Richtlinie persönliche Schutzausrüstung
6. Gesamtbetriebsvereinbarung über die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
7. Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit Folgende lokale Vereinbarungen sind vorhanden:
8. Lokale Regelungen zur ASA
9. Freiwillige Gesamtbetriebsvereinbarung zur Qualifizierung für die Beschäftigten
Persönliche Schutzausrüstung (siehe 5.) Arbeitsschutzausschuss (siehe 8.) Beteiligung AN an AS-Inspektionen, Audits, ... (siehe 6.) Aus- und Weiterbildung (siehe 9.) Beschwerdeverfahren (siehe 2.) Rechtsanspruch, unsichere Arbeiten abzulehnen (siehe 2.) Regelmäßige Inspektionen (siehe 6.)
100 %
LA10 Core Durchschnittliche jährliche Stundenzahl pro Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorie, die der Mitarbeiter aus- oder weitergebildet wurde.   Link 50 %
LA11 Add Programme für das Wissensmanagement und für lebenslanges Lernen, die die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern und ihnen im Umgang mit dem Berufsausstieg helfen.   Link Grundsätzlich bietet das Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten zur Qualifizierung. Beispielsweise bietet die Gesamtbetriebsvereinbarung „Qualifizierung“ vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung. Im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung können Beschäftigte mit Wiedereinstellungsgarantie bis zu 3 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, um eine Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Vergleichbare Möglichkeiten bieten sich auch über die Betriebsvereinbarung zur Teilzeit, die ebenfalls ein befristetes Ausscheiden aus dem Unternehmen ermöglicht (sog. Sabbatical). Im Zuge der Umsetzung des neuen Managementmodells (NMM) hat die Daimler AG betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern eine professionelle Outplacementberatung zur beruflichen Neuorientierung außerhalb des Unternehmens angeboten. Dieses Angebot haben bis heute über 130 leitende Führungskräfte und rund 150 Tarifmitarbeiter aktiv genutzt. Innerhalb der im Rahmen der Ausscheidensvereinbarung vertraglich zugesicherten 12-monatigen Freistellungsphase wurden 90 % der Beratungsfälle im leitenden Bereich erfolgreich abgeschlossen. Die Beratungsdauer im Einzelfall betrug im Durchschnitt sieben Monate. 60 % der Führungskräfte haben Angestelltentätigkeiten in unterschiedlichsten Branchen aufgenommen; rund 40 % haben den Weg der Selbstständigkeit gewählt. 50 %
LA12 Add Prozentsatz der Mitarbeiter, die eine regelmäßige Leistungsbeurteilung und Entwicklungsplanung erhalten.   Link 100 % der Führungskräfte (weltweit), in Deutschland ca. 50 % der Tarifbelegschaft. Informationen bezüglich der ausländischen Beschäftigten (weltweit), soweit nicht dem Kreis der Führungskräfte angehörend, können allenfalls mit nicht vertretbarem Aufwand beschafft werden. Die Daimler AG verfügt über einen standardisierten Prozess, den LEAD-Prozess, für die Bewertung und Entwicklung ihrer Führungskräfte. In diesem Prozess werden alle Führungskräfte erfasst. Der Prozess erreicht sogar Sachbearbeiter mit Potenzial für die unterste Führungsebene. Zielsetzung für 2008 ist es, die Kommunikation zum LEAD-Prozess im Außenauftritt der Daimler AG noch transparenter zu gestalten. Für die Tarifbeschäftigten gilt in der Daimler AG ab 2008 das ERA-Leistungsentgelt. In technischen und Verwaltungsfunktionen (ca. 50 % der Belegschaft) wird der NAVI-Führungsprozess umgesetzt und es gilt eine Variabilität von 0 bis 30 % des tariflichen Grundentgelts. Im jährlichen Führungsprozess werden zudem Qualifizierung und berufliche Entwicklung behandelt. DFS Deutschland (Daimler Financial Services) setzt für 100 % der Tarifangestellten in Deutschland (= 5.000 Mitarbeiter) eine vergleichbare Leistungsbeurteilung ein. In Produktionsbereichen und produktionsnahen Bereichen der Daimler AG wird bis 2010 das Leistungsentgelt vorerst fix vergütet und der NAVI-Führungsprozess noch nicht eingesetzt. Qualifizierung der Mitarbeiter wird im Rahmen des Produktionssystems geplant und umgesetzt. 100 %
LA13 Core Zusammensetzung der leitenden Organe und Aufteilung der Mitarbeiter nach Kategorie hinsichtlich Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und anderen Indikatoren für Vielfalt. Principle 1, 6 Link Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Zugehörigkeit zu Geschlecht, Minderheiten- und Altersgruppe sind im Internet nachzulesen unter www.daimler.com/corpgov_d, im Geschäftsbericht (S. 8–9, 124–125) und in Form 20F (S. 2). 100 %
LA14 Core Verhältnis des Grundgehalts für Männer zum Grundgehalt für Frauen nach Mitarbeiterkategorie. Principle 1, 6 Link Der Indikator LA 14 ist nach Einschätzung der internen Fachexperten nicht sinnvoll. Besser wäre die grundsätzliche Fragestellung, ob alle Beschäftigten in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe der selben Entgeltsystematik unterliegen. 0 %

Menschenrechte

  Global Compact Info Erläuterung Status
HR DMA Managementsansatz Principle 1, 2, 3, 4, 5, 6 Link Die Informationen zum Managementansatz sind in die einzelnen Unterkapitel integriert (siehe z. B. S. 43 ff., 80 ff.)  
HR1 Core Prozentsatz und Gesamtzahl der wesentlichen Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden. Principle 1, 2, 3, 4, 5, 6 Link Die Erfassung einer derartigen Kennzahl wäre bei einem weltweit tätigen Unternehmen wie Daimler mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Menschenrechtsthemen finden generell in allen Geschäftsbeziehungen von Daimler Berücksichtigung. Zur weiteren Verbesserung von Menschenrechtsthemen in unserem Unternehmen haben wir vor Kurzem eine Task-Force ins Leben gerufen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Daimler mit der Weltarbeitnehmervertretung die Grundsätze zur sozialen Verantwortung vereinbart hat. Diese enthalten die Forderung an Zulieferer und Geschäftspartner, ebenfalls entsprechende Grundsätze einzuführen. 50 %
HR2 Core Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden und ergriffene Maßnahmen. Principle 1, 2, 3, 4, 5, 6   Eine aktive Kommunikation mit unseren Zulieferern findet über das Daimler-Supplier-Portal, Mailings und das Global-Supplier-Magazin statt. Außerdem erhalten alle Zulieferer die Daimler-Verhaltensrichtlinie und verpflichten sich, diese zu befolgen. Eine aktive Überprüfung diesbezüglich findet nicht statt. 50 %
HR3 Add Gesamtzahl der Schulungsstunden von Mitarbeitern für Richtlinien und Verfahrensanweisungen der Organisation, die sich auf Menschenrechtsaspekte beziehen und für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, sowie Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft. Principle 1, 2, 3, 4, 5, 6 Link Quantifizierbare Daten sind hierzu nicht vorhanden, da ihre Erhebung mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Die Daimler-Grundsätze zur sozialen Verantwortung finden detaillierten Eingang in internen Richtlinien, wie z. B. der Daimler-Verhaltensrichtlinie, die jedem neuen Beschäftigten bei der Arbeitsaufnahme ausgehändigt wird. Besonders das leitende Management wird in diesem Bereich intensiv geschult. 50 %
HR4 Core Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen. Principle 1, 2, 6   Auf der Basis der Daimler-Grundsätzen zur sozialen Verantwortung und der Daimler-Verhaltensrichtlinie. Die Business Practices Offices (BPO), die Anlaufstelle für die Entgegennahme und Dokumentation von Beschwerden über mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien sind, erhielten im Jahr 2007 wenige Beschwerden. Wenn Vorfälle auftreten, stellt das BPO professionelle Unterstützung im Umgang mit Compliance- und anderen BPO-relevanten Themen zur Verfügung. Außerdem berichtet das BPO an das Audit Committee und ggf. an den Vorstandsvorsitzenden, zu welchen Ergebnissen das Business Practices Committee bei seiner Untersuchung gekommen ist und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Es wurde eine vernachlässigbar kleine Anzahl von Vorfällen berichtet. Detaillierte Daten sind vorhanden, unterliegen jedoch dem Geschäftsgeheimnis. Zur Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung von Compliance-Themen siehe Abschnitt Compliance. 50 %
HR5 Core Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen die Vereinigungsfreiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen erheblich gefährdet sein könnten, sowie ergriffene Maßnahmen, um diese Rechte zu schützen. Principle 1, 2, 3   Daimler erkennt das Menschenrecht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, unter Berücksichtigung der nationalen gesetzlichen Regelungen an. Das Recht auf Koalitionsfreiheit wird selbst in den Staaten gewährleistet, in denen die Koalitionsfreiheit nicht geschützt ist. Dies ist in den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung verankert. Im Falle von Verstößen gegen diesen Grundsatz wird der jeweilige Geschäftspartner auf die Erwartungshaltung von Daimler, die Grundsätze zur sozialen Verantwortung zu beachten und selbst entsprechende Grundsätze einzuführen, hingewiesen. Alle bekannt gewor- denen Fälle von Verstößen traten bei Zulieferern auf. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, weitere Informationen zu veröffentlichen. Zudem werden diese Fälle gegenüber der Weltarbeitnehmervertretung (WEC) regelmäßig berichtet (vgl. auch HR 1) und konnten im Sinne der WEC gelöst werden. 50 %
HR6 Core Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko auf Kinderarbeit besteht und ergriffene Maßnahmen, um zur Abschaffung von Kinderarbeit beizutragen. Principle 1, 2, 5   Es traten keine Fälle von Kinderarbeit auf. Daher können auch keine weiteren Angaben gemacht werden. 50 %
HR7 Core Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko auf Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht und ergriffene Maßnahmen, um zur Abschaffung von Zwangs- oder Pflichtarbeit beizutragen. Principle 1, 2, 4   Es traten keine Fälle von Zwangsarbeit auf. Daher können auch keine weiteren Angaben gemacht werden. 100 %
HR8 Add Prozentsatz des Sicherheitspersonals, das im Hinblick auf die Richtlinien und Verfahrensanweisungen in Bezug auf Menschenrechtsaspekte, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind, geschult wurde. Principle 1, 2 Link Eine Quantifizierung wäre mit einem nicht zu vertretenden Aufwand verbunden. 50 %
HR9 Add Gesamtzahl der Vorfälle, in denen Rechte der Ur-Einwohner verletzt wurden und ergriffene Maßnahmen. Principle 1, 2   Nicht berichtet. 0 %

Gesellschaft

  Global Compact Info Erläuterung Status
DMO Society Managementansatz Principle 10 Link 100 %
SO1 Core Art, Umfang und Wirksamkeit jedweder Programme und Verfahrensweisen, welche die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf das Gemeinwesen bewerten und regeln, einschließlich Beginn, Durch- führung und Beendigung der Geschäftstätigkeit in einer Gemeinde oder einer Region.   Link 50 %
SO2 Core Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken hin untersucht wurden. Principle 10 Link Im Rahmen des Aufbaus unserer Compliance-Organisation haben wir zunächst die Korruptionsrisiken innerhalb des Daimler-Konzerns identifiziert. Die daraus abgeleiteten Herausforderungen haben wir dann nach dem Ausmaß der Risiken klassifiziert und priorisiert. Dies erfolgte nach Ländern und nach Geschäftseinheiten. In den folgenden Monaten wurde der daraus abgeleitete und mit den Aufsichtsgremien abgestimmte Compliance-Maßnahmenplan systematisch abgearbeitet. So haben wir seit Anfang 2006 in über 30 Vertriebsgesellschaften bzw. Geschäftseinheiten in mehr als 25 Ländern sogenannte Compliance Reviews durchgeführt. In 47 Vertriebsgesellschaften bzw. Geschäftseinheiten (davon 20 Einheiten im Jahr 2007) haben wir standardisierte Kontrollsysteme eingerichtet, die mit dazu beitragen, ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten sicherzustellen. Nach der erfolgreichen Einführung neuer Prozesse und Kontrollsysteme werden die betreffenden Geschäftseinheiten nochmals durch unsere interne Revision geprüft. Die relevanten Risiko- parameter werden regelmäßig über zentrale Datenbanken erhoben, sodass der erreichte Compliance-Status auch nachhaltig ist. Im Rahmen von Compliance Due Diligences werden neue Vertriebspartner auf ihre Integrität geprüft. Über Fragebogen und eingehende Hintergrundrecherchen werden die relevanten Informationen erhoben, aufbereitet und analysiert. Am Ende dieser Vorabuntersuchung steht schließlich eine klare Empfehlung des Bereichs Corporate Compliance und der Rechtsabteilung. Zusätzlich haben sämtliche Generalvertreter, Händler und Agenten Antikorruptionsklauseln in ihren Verträgen anerkannt. 100 %
SO3 Core Prozentsatz der Angestellten, die in der Antikorruptionspolitik und den -verfahrensweisen der Organisation geschult wurden. Principle 10 Link Insgesamt hat die Daimler AG in den vergangenen beiden Jahren rund 9.000 Mitarbeiter in Präsenzveranstaltungen intensiv geschult, davon ungefähr die Hälfte Führungskräfte. Neben einem gezielten E-Learning-Programm, das über 3.000 Mitarbeiter absolviert haben, verdeutlicht eine im Intranet verfügbare animierte Compliance-Kommunikation anhand von anschaulichen Beispielen den Sinn und Zweck eines funktionierenden Compliance-Programms. Über 26.000 Mitarbeiter machten bereits von diesem Tool Gebrauch. Anfang des Jahres 2008 wurde das Tool in sechs weiteren Sprachen zur Verfügung gestellt, um die Reichweite der Schulung nochmals zu erhöhen. Bei rund 272.000 Mitarbeitern zum 31. Dezember 2007 enspricht der Anteil der geschulten Mitarbeiter rund 14 %. Darüber hinaus sind Compliance-Inhalte fester Bestandteil von im Konzern durchgeführten Führungskräftetrainings, Informationsveranstaltungen und Fachqualifizierungen. 100 %
SO4 Core In Reaktion auf Korruptionsvorfälle ergriffene Maßnahmen. Principle 10 Link Um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der freiwillig angewandten Grundsätze zusätzlich abzusichern, haben wir Anfang des Jahres 2006 mit dem Aufbau einer weltweiten Compliance-Organisation begonnen. Der Bereich beschäftigt inzwischen über 50 Mitarbeiter. Zusätzlich wurden über 40 Local Compliance Manager ernannt und geschult. Zu der Fülle von Maßnahmen zählen Schulungen und Trainings, eine aktive Kommunikation und Information der Mitarbeiter und Führungskräfte, der umfassende Ausbau von Service- und Beratungsleistungen, das Einrichten von Hotlines, der Aufbau eines weltweiten Netzwerkes von Compliance-Verantwortlichen, die Ergänzung und Präzisierung von Leit- und Richtlinien und die Berufung eines hochrangigen externen Beraters für Aufsichtsrat, Vorstand und Prüfungsausschuss. Als Ergebnis von internen routinemäßigen Untersuchungen haben wir uns von einigen Mitarbeitern und Führungskräften getrennt. 100 %
SO5 Core Politische Positionen, Teilnahme an der politischen Willensbildung und Lobbying. Prinicple 1-10 Link 100 %
SO6 Add Gesamtwert der Zuwendungen (Geldzuwendungen und Zuwendungen von Sachwerten) an Parteien, Politiker und damit verbundenen Einrichtungen, aufgelistet nach Ländern. Principle 10 Link 100 %
SO7 Add Anzahl der Klagen, die aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung erhoben wurden und deren Ergebnisse.     Siehe Geschäftsbericht. 100 %
SO8 Core Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften.     Über die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten, behördliche Verfahren sowie die damit verbunden Risiken wird im Geschäftsbericht berichtet. 100 %

Produktverantwortung

  Global Compact Info Erläuterung Status
DMA Product Respon- sibility Managementansatz Principle 1 und 8 Link Aufgrund der Komplexität durch verschiedene Marken innerhalb der Konzerns wurden die Angaben zum Managementansatz in die verschiedenen Unterkapitel dieser Sektion verschoben (siehe unter anderem die Abschnitte zur Produktsicherheit, Pflege der Kundenbeziehungen und Ziele). 50 %
PR1 Core Lebenszyklusstadien, in denen die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit hinsichtlich Verbesserungen untersucht werden und Prozentsatz der Produkt- und Dienstleistungskategorien, die entsprechend untersucht werden. Principle 1 Link 100 %
PR2 Add Gesamtzahl der Vorfälle, in denen geltendes Recht und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit nicht eingehalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen. Principle 1   Daimler stellt für alle seine Produkte umfangreiche Informationen zur Verfügung. Dies erfolgt nach klaren Maßgaben innerhalb der einzelnen Geschäftsbereiche. Weltweit haben Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferern einen gemeinsamen Leitfaden zur EU-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, and Authorization of Chemicals) erstellt. Im Moment ist Daimler mit Zulieferern in Kontakt, um sicherzustellen, dass die Verordnung im Unternehmen und in der Lieferantenkette aktiv und rechtskonform umgesetzt wird. Ab Mitte 2008 sind die Lieferanten aufgefordert, alle ihre Reinstoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden, über die Europäische Chemikalienagentur (EChA) mit Sitz in Helsinki vorzuregistrieren. 50 %
PR3 Core Art der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Produkte und Dienstleistungen, und Prozent- satz der Produkte und Dienstleistungen, die solchen Informationspflichten unterliegen. Principle 8   Als Hersteller von Kraftfahrzeugen ist die Daimler AG verpflichtet, die Benutzer ihrer Produkte in geeigneter Weise über den Gebrauch und die möglichen Risiken im Umgang mit den Produkten zu unterrichten sowie vor Gefahren, insbesondere bei einem vorhersehbaren Fehlgebrauch des Produkts, zu warnen. Eine dem Wissensstand der Benutzer entsprechende Bedienungsanleitung, ergänzt durch weitere Informationen zur Funktionsweise von Rückhaltesystemen, Fahrassistenzsystemen sowie technische Hintergrundinformationen im Internet, ermöglichen einen verantwortungsvollen sicheren Umgang mit den Produkten der Daimler AG. Eine besondere Herausforderung stellt es dar, die immer komplexer werdenden Funktionsweisen und Bedienvorgänge übersichtlich darzustellen, ohne die Kundenliteratur zu überfrachten und um eine hohe Akzeptanz zu gewährleisten. Hierzu trägt die Reduzierung des Labeling an Fahrzeugbauteilen, insbesondere im Innenraum, auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestmaß bei. Die produkthaftungsrechtlichen Anforderungen an die Kundenliteratur, insbesondere Bedienungsanleitungen und Wartungshefte, werden durch einen eine fachliche und rechtliche Beurteilung einschließenden Freigabeprozess sichergestellt. 100 %
PR4 Add Gesamtzahl der Vorfälle, in denen geltendes Recht und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Informationen über und Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nicht eingehalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen. Principle 8   Siehe PR2. 100 %
PR5 Add Praktiken im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit einschließlich der Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit.   Link 100 %
PR6 Core Programme zur Befolgung von Gesetzen, Standards und freiwilligen Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring.   Link 50 %
PR7 Add Gesamtzahl der Vorfälle, in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf Werbung einschließlich Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring, nicht einhalten wurden, dargestellt nach Art der Folgen.     Für unsere Premiummarke Mercedes-Benz ist eine nachhaltige Kommunikation unerlässlich. Meilensteine im gesamten Kommunikationsentwicklungsprozess sind verschiedene Maßnahmen zur Standardsicherung der Kommunikation mit sowohl internen als auch externen Kunden. So gibt es einen ethischen Code bei Einsatzbesprechungen und verschiedene Freigabeprozesse in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung und anderen internen Experten. Zusätzlich überprüfen wir die Angemessenheit unserer Werbemaßnahmen in umfangreichen Testreihen. Bei Sponsor- ships und Veranstaltungen ist die Abstimmung mit der Compliance-Hotline für alle Beschäftigten verpflichtend. Außerdem absolviert jeder Projektleiter ein spezielles Compliance-Training. 100 %
PR8 Add Gesamtzahl berechtigter Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes der Kundendaten und deren Verlust. Principle 1   Mit der Datenschutzrichtlinie „Data Protection und Privacy – The Daimler Code of Conduct“ hat der Konzern eine Regelung für ein konzernweit einheitliches Datenschutzniveau geschaffen. Die Richtlinie gilt für alle persönlichen Daten von Mitarbeitern sowie von Kunden und Zulieferern und erfüllt die Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie sowie anderer nationaler Regelungen. Der Kodex beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, sowie die Bedingungen, die dabei zu beachten sind. Unter Leitung des Konzernbeauftragten für den Datenschutz stellt ein weltweites Netz lokaler Datenschutzkoordinatoren die Beachtung der Regelungen sicher. Die zunehmende Sensibilität der Kunden für die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte findet ihren Niederschlag in diversen Anfragen und Beschwerden. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kunden sind diese aber quantitativ sehr gering und im Vergleich zu den Vorjahren in etwa konstant geblieben. Alle Eingaben werden sorgfältig geprüft. Dabei sind begründete tatsächliche Privacy-Verletzungen nur in wenigen Einzelfällen zu verzeichnen. Alle Hinweise werden zur Optimierung der Prozesse genutzt. 100 %
PR9 Core Höhe wesentlicher Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Gesetzesvorschriften in Bezug auf die Zurverfügungstellung und Verwendung von Produkten und Dienstleistungen.     Über Strafzahlungen und nichtmonetäre Sanktionen wird – sofern diese in erheblichem Umfang bei Daimler anfallen – im Geschäftsbericht 2007 berichtet. 100 %

Zusatzindikatoren Automobilindustrie

  Global Compact Info Erläuterung Status
A4 Anzahl verkaufter Fahrzeuge, unterschieden nach Kraftstoff, Antriebstechnologie und Region.   Link 100 %
A5 Anteil der verkauften Fahrzeuge, die existierende und geplante Emissionsstandards in den entsprechenden Regionen/Ländern einhalten.   Link Anteil der 2007 in Europa verkauften Mercedes-Benz- und smart-Diesel-Pkw, die geltende und zukünftige Emissionsstandards erfüllen. 50 %
A6 Prozentuale Verbesserung des durchschnittlichen Standardverbrauchs, unterschieden nach Regionen mit dem Jahr 2000 als Basis (z. B.: 100 %).   Link Flottenverbrauch in Deutschland 1990–2007, Daimler-CAFE-Werte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 1996–2007 in den USA. 50 %
A7 Prozentuale Verbesserung der durchschnittlichen Standard-CO2-Emissionen, unterschieden nach Regionen mit dem Jahr 2000 als Basis (z. B.: 100 %).   Link Entwicklung der CO2-Emissionen im Durchschnitt der europäischen Daimler-Flotte 1995–2007. 50 %
A8 Anteil der verkauften Fahrzeuge, die existierende und geplante Geräuschemissionsstandards in den entsprechenden Regionen/Ländern einhalten.     Alle gesetzlichen Anforderungen und Standards werden erfüllt. 0 %
A10 Masse eines Beispielfahrzeugs und prozentualer Anteil generischer, rezyklierter und erneuerbarer Materialien.   Link 100 %