Externes Statement Frau Dr. Feuchte, Hans-Böckler-Stiftung
Die Verantwortung von Daimler gegenüber den Mitarbeitern. Die Unternehmensziele von Daimler sind aus Sicht des Vorstands auch durch eine Steigerung der Produktivität mithilfe der Senkung von Personalkosten zu erreichen. Die Ausgestaltung entsprechender Programme – Zukunftssicherung 2012, CORE und Neues Managementmodell (NMM) – spiegelt das Maß der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern wider. Sie ist hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit (Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 31. 12. 2011) und der finanziellen Absicherung der Stammbelegschaft durchaus positiv zu bewerten. Aus Arbeitnehmerperspektive gibt es jedoch kritisch zu bewertende Konsequenzen und Empfehlungen:
Nach erfolgtem Personalabbau und damit verbundenen gestiegenen Arbeits- und Leistungsanforderungen scheinen – bei nach wie vor hohem Arbeitsvolumen – die Potenziale zur Senkung der Personalkosten sehr begrenzt zu sein. Der erweiterte Einsatz von Flexibilisierungsinstrumenten könnte sich ungünstig auf die Motivation der Beschäftigten und die Produktqualität auswirken. Zusätzlich zur Begrenzung von Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung sollte eine Begrenzung externer Fremdfirmeneinsätze erfolgen.
Mit der Einführung des neuen Entgeltrahmentarifvertrages (ERA) wurden die Entgeltgruppen neu definiert und zugeordnet. Diesen Prozess und sein Zuordnungsergebnis nahmen Teile der Belegschaft als Ausdruck einer reduzierten Wertschätzung wahr, wenngleich mit dem Gesamtbetriebsrat (GBR) vereinbart ist, dass es für die bestehende Belegschaft zu keinerlei Entgelteinbußen kommt. Die Zuordnungsergebnisse führten zu einer hohen Zahl an Reklamationen seitens der Mitarbeiter, die inzwischen zu einem großen Teil abgearbeitet sind.
Die konkreten Vorgaben für den Personalabbau sowie die z. T. mehrmaligen Angebote zum Ausscheiden aus dem Daimler-Konzern wurden von den Beschäftigten auch als Signal wahr genommen, zukünftig „überflüssig“ zu sein. Sinkende Motivation und nachlassende Identifikation mit dem Unternehmen können nach Aussage des GBR die Folge sein. Eine glaubwürdigere Wertschätzung der Beschäftigten läge im Interesse des Unternehmenserfolges. Die Personalplanung sollte im Sinne einer Verstetigung der Beschäftigung längerfristig angelegt sein und nicht kurzfristigen Zyklen folgen.
Im Jahr 2002 vereinbarten die Weltarbeitnehmervertretung, der Internationale Metallarbeiterbund und Daimler die „Grundsätze zur sozialen Verantwortung“, die Verpflichtungen gegenüber Zulieferern und Händlerorganisationen beinhalten. Inzwischen liegen 16 Beschwerdefälle vor.
Nach Einschätzung des GBR konnten bisher 14 Fälle zufriedenstellend gelöst werden, 2 aktuelle Fälle sind noch in Bearbeitung. Die Grundsätze orientieren sich am Global Compact und den ILO-Konventionen. Kritisch zu bewerten ist ihre wenig konkrete Formulierung. Es fehlen eine gesonderte Überprüfung ihrer Einhaltung sowie Verpflichtungen gegenüber den Zulieferern 2. und 3. Grades. Das Vorgehen in Ländern ohne Gewerkschaftsfreiheit ist eine besondere Herausforderung.
Daimler widmet sich diesen Problemen, indem es über die Aufnahme in die Automotive Industrial Action Group verhandelt, die u. a. Trainings für Zulieferer in Schwellenländern anbietet. Seit Sommer 2007 arbeitet Daimler mit anderen europäischen Automobilherstellern u. a. an der Entwicklung eines einheitlichen CSR-Standards für die gesamte Lieferkette. Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung in diese Prozesse ist unbedingt zu empfehlen, da diese über wichtige Erfahrungen aus der Entwicklung der Grundsätze verfügt.
Dr. Beate Feuchte
Düsseldorf, im Mai 2008
Dr. Beate Feuchte ist wissenschaftliche
Mitarbeiterin im Projekt CSR
der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das
Mitbestimmungs-, Forschungsund
Studienförderungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Sie wirbt für Mitbestimmung als
Gestaltungsprinzip einer demokratischen
Gesellschaft und setzt
sich dafür ein, die Möglichkeiten
der Mitbestimmung zu erweitern.