Unsere Standards, Grundsätzen und Leitlinien*

Grundsätze der sozialen Verantwortung

Mit den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung, die mit der Weltarbeitnehmervertretung vereinbart sind, hat sich Daimler bereits im Jahr 2002 zu den Global Compact-Prinzipien und damit unter anderem zu weltweiten Einhaltung der Menschenrechte bekannt. Gleichzeitig setzen diese Grundsätze gültige Standards für elementare Arbeitnehmerrechte in unserem Unternehmen - auf der ganzen Welt. Anfang 2008 wurden die Grundsätze in Bezug auf unser Verhältnis zu Vertriebspartnern ergänzt: So erwarten wir jetzt auch von ihnen explizit, dass sie vergleichbare Grundsätze einführen und einhalten.

Die Broschüre über die Grundsätze zur sozialen Verantwortung wird derzeit aktualisiert. Die Inhalte der Broschüre aus dem Jahr 2003 finden Sie nachfolgend.

Vorwort

Der Prozess der Globalisierung bietet Unternehmen und seinen Beschäftigten enorme Chancen und Herausforderungen. Die Ausgestaltung des Globalisierungsprozesses ist eine Aufgabe aller Beteiligten eines Unternehmens. Unternehmensleitung und Weltarbeitnehmervertretung wollen der Globalisierung ein menschliches Gesicht geben. Dies geschieht nicht zuletzt durch die Schaffung und den Erhalt von existenzsichernden und die Würde der Menschen respektierenden Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen. In diesem gemeinsamen Verständnis haben Unternehmensleitung und Weltarbeitnehmervertretung im September 2002 miteinander Grundsätze der sozialen Verantwortung bei DaimlerChrysler vereinbart. Die Grundsätze sozialer Verantwortung bei DaimlerChrysler reihen sich nahtlos in die Initiative von UN-Generalsekretär Kofi Annan zum Global Compact ein und führen sie unternehmensbezogen weiter. In den Grundsätzen sozialer Verantwortung bekennt sich DaimlerChrysler zur Einhaltung der Menschenrechte überall auf der Welt. Es werden Standards für elementare Arbeitnehmerrechte gesetzt. Menschenrechte und elementare Arbeitnehmerrechte werden nicht nur unternehmensintern respektiert. Ihre Einhaltung wird auch von den mit DaimlerChrysler in Verbindung stehenden Geschäftspartnern erwartet. Die Umsetzung der Grundsätze sozialer Verantwortung in der Praxis ist unser wichtigstes Ziel. Wir bitten alle Mitarbeiter und Führungskräfte in unserem weltweiten Konzern, aber auch unsere Geschäftspartner und staatliche wie nicht-staatliche Organisationen um ihre Unterstützung.

Stuttgart, im Juli 2003

Daimler (Vorstand)
Jürgen E. Schrempp
Günther Fleig

Weltarbeitnehmervertretung
World Employee Committee

Erich Klemm
Nate Gooden

 

Präambel

Daimler bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung und zu den neun Prinzipien, die dem "Global Compact" zugrunde liegen. Zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele hat Daimler mit den internationalen Arbeitnehmervertretungen die nachfolgenden Grundsätze vereinbart.

Wir unterstützen die Initiative der Vereinten Nationen und wollen gemeinsam mit anderen Unternehmen und Institutionen verhindern, dass der unumkehrbare Prozess der Globalisierung bei den Menschen auf dieser Welt Ängste auslöst; wir wollen das menschliche Gesicht der Globalisierung auch durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zeigen.

Wir sind überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist; dies gilt auch für unsere Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden und Beschäftigte. Nur so können wir zu weltweitem Frieden und weltweitem Wohlstand in der Zukunft beitragen.

Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Verantwortung ist allerdings, dass wir wettbewerbsfähig sind und dauerhaft bleiben. Die Wahrnehmung sozialer Verantwortung ist auch unverzichtbarer Bestandteil wertorientierter Unternehmensführung.

Die folgenden Grundsätze, die sich an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation orientieren, gelten bei Daimler-Chrysler weltweit; bei ihrer Aufstellung wurden unterschiedliche Kulturen und die Vielfalt gesellschaftlicher Wertvorstellungen anerkannt und berücksichtigt.

Menschenrechte

Daimler respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

  • Zwangsarbeit
    Daimler ächtet jegliche Form von Zwangsarbeit.
  • Kinderarbeit
    Daimler setzt sich für die effektive Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit ein.
    Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Ihre Würde ist zu respektieren.
  • Chancengleichheit
    Daimler verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen, sofern nicht nationales Recht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vorsieht. Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern wegen des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Herkunft, der Religion, des Alters oder wegen der geschlechtlichen Ausrichtung darf nicht erfolgen.
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
    Daimler achtet im Rahmen nationaler Vorschriften den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit", z. B. für Frauen und Männer.

Verhältnis zu Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen

  • Daimler erkennt das Menschenrecht an, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Bei Organisationskampagnen verhalten sich Unternehmen und Führungskräfte neutral; die Gewerkschaften und das Unternehmen halten demokratische Grundprinzipien ein und stellen damit sicher, dass die Beschäftigten eine freie Entscheidung treffen können. Das Recht auf Tarifverhandlungen wird respektiert.
  • Bei der Ausgestaltung dieses Menschenrechts sind nationale gesetzliche Regelungen und bestehende Vereinbarungen zu beachten, wobei das Recht auf Koalitionsfreiheit selbst in den Staaten gewährleistet wird, in denen die Koalitionsfreiheit nicht geschützt ist.
  • Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften wird konstruktiv gestaltet. Dabei wird ein fairer Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und den Interessen der Beschäftigten angestrebt. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen bleibt es das Ziel, eine tragfähige konstruktive Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren.
  • Es ist das Ziel des Unternehmens, den einzelnen Mitarbeiter möglichst unmittelbar einzubeziehen, zu informieren und zu beteiligen. Das Verhalten und der Umgangston gegenüber den Mitarbeitern sind von Respekt und Fairness geprägt.

Arbeitsbedingungen

Daimler wendet sich gegen alle ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.

  • Gesundheitsschutz
    Daimler gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
  • Entlohnung
    Daimler achtet das Recht auf eine angemessene Entlohnung, die sich mindestens an den gesetzlich garantierten Mindestlöhnen und am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert.
  • Arbeitszeit
    Daimler gewährleistet die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Erholungsurlaub.
  • Qualifizierung
    Daimler unterstu¨tzt die Qualifizierung der Beschäftigten, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen.
  • Zulieferer
    Daimler unterstützt und ermutigt seine Zulieferer, in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze einzuführen und umzusetzen. Daimler erwartet von seinen Zulieferern, diese Grundsätze als Basis für gegenseitige Beziehungen anzuwenden. Daimler sieht darin eine sehr gute Grundlage für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Verfahren der Umsetzung.

Diese Grundsätze sind für Daimler weltweit verbindlich. Für alle Beschäftigten, auch für die Führungskräfte, werden die Grundsätze in der Verhaltensrichtlinie konkretisiert und umgesetzt.

Diese Grundsätze werden allen Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen in geeigneter Form zugänglich gemacht. Die Kommunikationsmaßnahmen werden zuvor mit den Arbeitnehmervertretungen beraten.

Für die Einhaltung der Grundsätze sind die Geschäftsleitungen der jeweiligen Einheiten verantwortlich; sie werden hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Sie benennen Ansprechpartner, an die sich Geschäftspartner, Kunden und Beschäftigte im Einzelfall wenden können. Aus einer Eingabe dürfen keine nachteiligen Folgen für den resultieren, der sie vorbringt.

Die Konzernrevision achtet bei ihren Prüfungen ebenfalls auf die Einhaltung dieser Grundsätze und nimmt sie in ihre Prüfkriterien auf. Zusätzlich steht bei der Konzernrevision eine zentrale Hotline zur Verfügung. Diese ist Ansprechpartner, soweit die Einhaltung dieser Grundsätze auf der dezentralen Ebene nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Konzernrevision leitet bei Hinweisen auf Verstöße entsprechende Maßnahmen ein.

Die Konzernleitung berichtet und berät mit den internationalen Arbeitnehmervertretungen regelmäßig über die Wahrnehmung sozialer Verantwortung im Unternehmen und die Umsetzung dieser Grundsätze.

Diese Vereinbarung wurde im September 2002 von der Konzernleitung und der Weltarbeitnehmervertretung - auch im Namen der International Metalworkers' Federation (IMF) - unterzeichnet.

 

Ansprechpartner für Anfragen, Beschwerden oder im Fall der Nicht-Einhaltung dieser Grundsätze:

Kontakt Business Practices Office (Stuttgart, Deutschland)
Daimler AG,
Business Practices Office (BPO)
HPC 0654
70546 Stuttgart
Deutschland

Tel: +49 (0)711 / 17-9 65 28 oder 0 800 / 2 89 46 43
Fax: +49 (0)711 / 17-79 05 43 23
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