Dialog mit Interessengsruppen der Arbeitnehmervertretung
Daimler arbeitet eng mit internen und externen Arbeitnehmervertretern in Betriebsräten und Gewerkschaften zusammen – auch über Ländergrenzen hinweg. Wesentliche Gremien hierfür sind die 2002 auf freiwilliger Basis gebildete Weltarbeitnehmervertretung sowie der Europäische Betriebsrat, der seit 1996 existiert. In Deutschland sind gemäß der gesetzlichen Mitbestimmung zehn Aufsichtsräte der Daimler AG Arbeitnehmervertreter.
Daimler erkennt das Menschenrecht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, unter Berücksichtigung der nationalen gesetzlichen Regelungen an. Das Recht auf Koalitionsfreiheit wird selbst in den Staaten gewährleistet, in denen die Koalitionsfreiheit nicht geschützt ist. Dies ist in den Grundsätzen zur sozialen Verantwortung verankert. Verstößt einer unserer Geschäftspartner gegen diese Grundsätze, weisen wir ihn darauf hin. Hier ist auch unsere Erwartung formuliert, dass unsere Zulieferer vergleichbare Grundsätze einführen. Das Unternehmen berichtet gegenüber der Weltarbeitnehmervertretung (WEC) regelmäßig über Verstöße gegen die Grundsätze.